Bitte keine Tiertransporte!

Keine Tiertransporte mit unseren Anhängern.

Vielen Dank sagt unser Tapsi.

Neu bei uns.

Kippanhänger 750 Kg Klasse B

3,00m x 1,50m mit und ohne Laubgitter.

NEU !!!

Kofferanhänger 1300kg

ca.3,45m x 1,48m x 1,80m


Auf vielfachen Wunsch unserer lieben Kundschaft. Unser neuer Anhänger .


Mietanhänger 

Unsere Mietbedingungen

Unser Anhänger sind die Grundlage unseres Geschäftes und eine Investition in unsere Zukunft. Wir pflegen sie und halten sie technisch auf dem besten Stand um Sie mit ruhigem Gewissen auf die Reise schicken zu können.

Bitte behandeln Sie unsere Anhänger pfleglich.Vielen Dank.


Die Abfahrtskontrolle: 

Bitte überprüfen Sie vor der Abfahrt Ihr Zugfahrzeug und den Anhänger. Gehen Sie einfach in aller Ruhe um Ihr Gespann herum. Schauen Sie auf die Beleuchtung,die Reifen,die Anhängerkupplung. Alle Türen,Klappen,Plane und Gitter zu? Kann sich nicht´s bei der Fahrt lösen oder herunterfallen? Alle Papiere dabei?


Die Fahrt:

Wer das fahren mit einem Anhänger nicht gewohnt ist, sollte sich wie eigentlich immer...Zeit lassen... Das zusätzliche Gewicht,die Länge und Breite, der Wind und die schlechtere Sicht nach hinten erschweren die Fahrt.Daran muss man sich erstmal gewöhnen.


Bitte achten Sie darauf die Ladung gegen verrutschen zu sichern und den Anhänger nie zu überladen.Bitte nutzen Sie Gurte,Netze,Planen und Antirutschmatten je nach Ladung um sich und andere nicht zu gefährden.


Das Rückwerts fahren ist eine Kunst. Wenn Sie nicht routiniert sind , lassen Sie sich bitte helfen.


Anhänger abstellen:

Wenn möglich lassen Sie den Anhänger angekoppelt.Gerade bei ungebremsten Anhängern ist es schwierig den Anhänger gegen wegrollen zu sichern und wenn es dann noch stürmisch ist kommt es leicht zu Unfällen.

Bitte Anhänger gegen wegrollen sichern(Handbremse/Unterlegkeile). Bitte Anhänger gegen Diebstahl sichern.

Zu erstattender Betrag bei Verlust:


Fahrzeugschein: 130,-€

Dokumententasche 10,-€

Deichselbox: 120,-€

Anhängerschloß 30,-€

Ersatzrad 150,-€

Stützenkurbel 30,-€

Stütze je 70,-€

Stützrad/Klemmstütze 25,-€

Unterlegkeil 10,-€

Spanngurt ( Gurt und Ratsche) 20,-€

Quergurt (Autotransport) 10,-€

Auffahrrampe je 280,-€

Adapter 8,-€

Laubgitter/Aufsatz 550,-€

Netz je 40,-€

Rampenschacht Schlüssel 10,-€

Allgemeine Geschäftsbedingungen  AGB´s

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die wesentlichen Regelungen für den Umgang und die Nutzung der Mietanhänger/Zubehör von Gräfes Anhängervermietung, Wehlauer Dorfstraße 22 D-06369 Stadt Südliches Anhalt (im Folgenden „Vermieter“ genannt), und allen Nutzern bei Rechtsgeschäften und Handlungen zwischen dem Nutzer und des Vermieters.

  1. Vertragsgrundlagen

Maßgeblich für die angebotenen Produkte sind die angegebenen Produktbezeichnungen. Sie stellen jedoch keine Beschaffenheitsgarantien bzw. Zusicherungen von Eigenschaften dar. Die Angaben stellen keine verbindlichen Angebote, sondern lediglich Produkt- und Preisinformationen dar.

  1. Vertragsschluss

Kommt mit unterzeichnen des Mietvertrages zu Stande.

  1. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zwischen dem Vermieter und dem angegebenen Nutzer oder dem direkt auf dem Mietvertrag angegebenen Mieter zu Stande. Anderen Personen ist die Nutzung nicht gestattet.

  1. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichten sich, den Mietartikel schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug / der Mietartikel in verkehrssicheren Zustand befindet, sowie den Mietartikel ordnungsgemäß zu verschließen bzw. gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

  1. Mietpreise

Es gelten die angegebenen Preise im Mietvertrag. Die Mietpreise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer, Wartungsdienst, Verschleißreparaturen. Der Mieter ist für Maut,Strafen u.s.w selber verantwortlich und zahlt diese auch.

  1. Zahlung,

Die Miete ist sofort bei Rückgabe in Bar zu zahlen.

  1. Kautionen

Je nach Anhänger und Zubehör ist eine Kaution in bar zu hinterlegen. Bei Unversehrtheit der Mietsachen wird diese zurückerstattet oder bei Mängeln/Beschädigungen verrechnet.

  1. Reservierung und Stornierung

Sie können die Mietartikel persönlich oder schriftlich buchen. Bei Stornierungen bis 3 Tage vor Buchung entstehen dem Mieter keine Kosten.
50% der vereinbarten Mietkosten werden fällig: bei Stornierung 0-3Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn oder bei nicht Abholung. Der Mietartikel ist spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Übernahmezeitpunkt zu übernehmen, danach ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden, der Vorgang wird storniert. Sollte ein vorbestellter Mietartikel infolge eines Unfalls, technischen Defekts, höherer Gewalt oder verspäteter Rückgabe durch einen Vormieter, zum vereinbarten Vertragstermin nicht zur Verfügung gestellt werden können, kann der Mieter hieraus gegenüber dem Vermieter, keinerlei Rechte geltend machen. Wird der Mietartikel nicht abgeholt, erhält der Mieter keine Rückerstattung.

  1. Übergabe und Rückgabe

Bei Mietartikelübergabe wird der Zustand des Mietartikels im Mietvertrag festgehalten und durch die vorbehaltlose Gegenzeichnung des Mieters anerkannt. Die Abholung und Rückgabe der Mietartikel, erfolgt zu der im Mietvertrag angegebenen Zeit. Bei vom Mieter nicht angemeldeter Verspätung ( per E-Mail oder telefonisch) verbunden mit einer Umbuchung des Folgekunden und dem verbundenen Verwaltungsaufwand, erhebt de Vermieter eine Bearbeitungspauschale von 20,00 EUR, bei angemeldeter Verspätung des Mieter kann auf diese Gebühr verzichtet werden. Fallen Folgevermietungen dadurch aus muss der verspätete Mieter 80% der entgangenen Mieteinnahmen tragen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor. Der Mieter kann einen geringeren Schaden nachweisen. Die Mietartikel werden sauber übergeben, und sind in sauberen Zustand zurück zugeben. Ist die Reinigung bei Rückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser 25,00 EUR Reinigungskostenpauschale zu zahlen.

  1. Voraussetzungen für den Mieter

Das Mindestalter des Mieters muss 19 Jahre betragen. Der Mieter bzw. der berechtigte Fahrer im Besitz eines gültigen Ausweis und Führerschein sein, die entsprechende Fahrerlaubnisklasse wird vorausgesetzt sowie Fahrpraxis. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer  gezogen werden.

  1. Verbotene Nutzungen

Dem Mieter / berechtigten Fahrer ist untersagt, das Fahrzeug oder das Zubehör zu folgenden Zwecken zu verwenden:
Gefahrgutbeförderung im Sinne des ADR/GGVSE,Rennbeteiligung,Straftaten,Weitervermietung,Weitergabe.
Vetragstraßen werden immer zur Anzeige gebracht.

  1. Reparaturen

Selbstbeteiligung im Schadenfall 500,-€ je Schaden.

Reifenschäden gehen immer zu Lasten des Mieters.

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebssicherheit des Mietartikel zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50,00 EUR ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters, in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für Schäden haftet. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewendeten Kosten. Glas und Frostschäden gehen in jedem Fall zu Lasten des Mieters. Reparaturen die notwendig werden, um die Verkehrssicherheit des Mietartikel zu gewährleisten, müssen vom Mieter sofort nach Feststellung des Mangels beseitigt bzw. in Auftrag gegeben werden. Die Kosten der Rückführung des Mietartikels bei einem technischen Defekt hat der Mieter zu tragen, ebenso die dadurch entstandenen Kosten für den Mieter.

  1. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat die Pflicht, nach einem Unfall sofort den Vermieter telefonisch (0162/9267571) zu verständigen. Ein hinzuziehen der Polizei hat zu erfolgen, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens des Fahrers notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden.
Brand, Diebstahl und Wildschäden sind vom Mieter, dem Vermieter und bei einem Schadensbetrag über 100,00 EUR auch der Polizei und oder Försterei unverzüglich zu melden.
Bearbeitungsgebühr pro Schadensfall 35,00-€

   1.Bußgeldbescheide aus In,-und Ausland

Erhält der Vermieter Bußgeldbescheide für Falschparken oder überhöhter Geschwindigkeit etc.  aus In,-und Ausland werden diese an den jeweiligen Mieter nachträglich mit einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt. Anhand des Mietvertrages kann der jeweilige Mieter mit dem entsprechenden Anhänger mit angegebener Mietzeit im Mietvertrag nachgewiesen werden. Diese Kosten werden immer den Mieter in Rechnung gestellt.

  1. Haftung und Rechte des Mieters

Der Mieter ist berechtigt, den gemieteten Mietartikel in verkehrsüblicher Weise zu benutzen. Des Weiteren sind insbesondere gesetzliche Bestimmungen zu beachten wie Sonntag- und Feiertagsfahrverbote, Regelungen zur 100 km/h Zulassung.
Der Mieter haftet für von ihm selbst, oder vom berechtigten Fahrer verursachte Schäden für Reparaturkosten, jedoch nur in Höhe der im Mietvertrag vereinbarten Selbstbeteiligung wenn diese greift.
Der Mieter haftet jedoch für Unfallschäden unbeschränkt, sofern er oder der berechtigte Fahrer, den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat oder der Schaden durch Alkohol, Drogen oder durch sonstige Rauschmittel verursachte Fahruntauglichkeit entstanden ist.
Hat der Mieter oder der berechtigte Fahrer Unfallflucht begangen, oder seine Pflichten gemäß (Ziffer 14) dieser Bedingungen verletzt, so haften Mieter und berechtigter Fahrer als Gesamtschuldner. Der Mieter haftet für Schadensnebenkosten (Sachverständiger-, Abschlepp-, Mietausfallkosten, Wertminderung und Kosten für Fahrer, Beifahrer und Gepäck). Die Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt werden.

Der Mieter haftet bei Falschbenutzung des Anhängers oder des Zubehörs (Lastverteilung,Nutzlastüberschreitung.Missachtung der Anhängelast, Mißbrauch des Mietanhängers/Leihgerät. dem Vermieter während der Reparatur des Mietartikels in Höhe der Tagesmiete für den täglichen Mietausfall. Bis zur Rückgabe haftet der Mieter für den Mietartikel und Schäden die durch den Mietartikel entstanden sind, bis zur schriftlichen Bestätigung des tatsächlichen Rückgabezeitpunkts auf dem Mietvertrag. Der Mieter haftet bei unbestätigter Rücknahme.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobes Verschulden zurückzuführen sind bis max.Haftpflichtsumme.

  1. Versicherungsschutz

Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung  wie folgt versichert:
a. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. EUR Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt.
Jeder im Mietvertrag vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein unberechtigter Fahrer das Fahrzeug/Mietartikel gebraucht, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat sowie bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

  1. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht gemäß §312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB nicht besteht.

  1. Datenschutz

Alle personenbezogenen und auftragsbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Der Vermieter nutzt und speichert die Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Abwicklung ihrer Bestellung und nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Daten werden anschließend gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen.

  1. Versandkosten/Rückholung

Alle Transporte die vom Mieter gewünscht werden,werden gesondert vereinbart.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wehlau, deutsches Recht. Sprache deutsch.

Stand: Dezember 2020

 

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